MUTWILLIGER ALARM
Dieselstraße
EINSATZBERICHT
Die Brandmeldeanlage einer Diskothek löste eine Alarmierung aus.
Im Rahmen der Erkundung stellte sich heraus, dass es ein Handdruckmelder mutwillig betätigt wurde.
Da der Betreiber keine Ersatzscheibe zur Verfügung hatte, und der Handdruckmelder nicht wieder ordnungsgemäß verschlossen werden konnte, haben wir die Empfehlung ausgesprochen bis zum Ende des Betriebs einen Wachposten bei diesem Handdruckmelder zu platzieren; um ein erneutes mutwilliges Eindrücken zu verhindern.
Im Anschluss daran setzten wir die Brandmeldeanlage zurück. Die Einsatzstelle wurde dann an den Betreiber übergeben.
