Die Grundausbildung ist ein wenig mit der Ausbildung im Beruf vergleichbar.
Auch sie umfasst einen Zeitraum von rd. 3 Jahren.

Dabei beginnt alles mit der Truppmannausbildung I. Hier werden die Grundlagen, auf denen später alles Weitere aufbaut, vermittelt.

Nach der erfolgreichen Teilnahme inkl. des Leistungsnachweise können die ersten Einsätze gefahren werden.

Mit dem Lernen ist nach dem TM I noch nicht Schluss:
Die Aus- und Weiterbildung erfolgt im Theoretischen wie auch im Praktischen innerhalb der Wehr.

… so dass nach rd. 3 Jahren mit dem Lehrgang Truppmann II die Ausbildungszeit endet.
In diesem Zusammenhang gehört der Lehrgang Funken natürlich auch dazu.

Mit dieser Ausbildung beginnt alles:
Der Lehrgang „Truppmann Teil I“ ist die Grundausbildung einer jeden Feuerwehrfrau / eines jeden Feuerwehmanns.

Ausbildungsinhalte:
Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Gerätekunde, Rettung, Erste Hilfe, Löscheinsatz,  Technische Hilfeleistung, Verhalten bei Gefahr, Unfallversicherung.

Der Truppmann II baut auf dem Truppmann I auf:
Dieser Lehrgang dient zur Festigung des bereits erlernten Wissens & der Vertiefung der weiteren feuerwehrtechnischen Kenntnisse.

Ausbildungsinhalte:
Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes, ABC-Gefahrstoffe, Besondere Gefahren im Zivilschutz, Sonderfahrzeuge, Rettung, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Erste Hilfe, Physische und psychische Belastung ,Wasserförderung, Objektkunde

Im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung kann der Lehrgang „Sprechfunk“ belegt werden:
Er beinhaltet die wesentlichen Merkmaale zur Übermittlung von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst (BOS-Sprechfunk).Di

Ausbildungsinhalte:
Rechtsgrundlagen, Physikalisch- technische Grundlagen, Sprechfunkbetrieb, Kartenkunde & Besonderheiten des Digitalfunkes