Das Hausrecht und die Weisungsbefugnis auf dem Gelände des Feuerwehrhauses und innerhalb diesem obliegen der Wehrführung oder durch sie beauftragte Kameradinnen und Kameraden.

Im gesamten Gebäude sind Ordnung und Sicherheit in Hinblick auf – die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Dienst- und Betriebsanweisungen;

  • die Funktionssicherheit aller technischen Anlagen;
  • die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen;
  • das Freihalten von sämtlichen Fluren und Fluchtwegen;
  • die Einhaltung von Sauberkeit und Hygiene (insb. in Dusch- und Toilettenräumen, Küche sowie Umkleideräumen) zu gewährleisten.

Die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit bedarf der Mitwirkung aller Kameradinnen und Kameraden.

Beschädigungen oder Defekte am Gebäude sind unverzüglich der Wehrführung zu melden.

Das Betreten des Obergeschosses mit Einsatzschutzkleidung ist verboten. Es gilt eine strikte Schwarz-Weiß-Trennung. Mit kontaminierter Schutzkleidung muss das Gebäude durch die Waschhalle betreten werden. Sämtliche Einsatzschutzkleidung ist in der Waschhalle abzulegen und luftdicht zu verpacken. Stiefel und Helme sind im Anschluss in der Stiefelwaschanlage zu reinigen.

Es gilt das Jugendschutzgesetz. Dieses ist besonders bei Veranstaltungen auf dem Gelände zu beachten.  Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Raisdorf sind aufgerufen, die Einhaltung mit zu überwachen und ggf. einzuschreiten.

Bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr herrscht absolutes Alkoholverbot für alle Anwesenden.

Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Plätzen und ausschließlich Feuerwehrangehörigen gestattet. Es gilt die StVO.

Im Einsatzfall ist das Gebäude ausschließlich durch den hierfür vorgesehenen Alarmeingang auf der Parkplatzseite zu betreten.

Die Funkzentrale sowie der Lagebesprechungsraum sind nur durch autorisiertes Personal zu betreten.

Das Betreten von Dächern, Hausanschlussräumen, Serverräumen und der Technikgalerie ist nur autorisierten Personen gestattet. Dies gilt ebenso für den Raum der Jugendfeuerwehr, das Büro des Gerätewartes und das Vorstandszimmer.

Das Konsumieren von Rauchwaren aller Art ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind die hierfür vorgesehen Bereiche (neben Haupteingangs- und Alarmeingangstür). Die Außentüren sind hierbei geschlossen zu halten, damit kein Rauch ins Gebäude zieht.

Es ist darauf zu achten, dass die Absauganlage in Betrieb ist, sobald ein Fahrzeug gestartet wird. Beim Ein- und Ausfahren in oder aus der Fahrzeughalle ist auf die entsprechende Ampel zu achten.

Im Einsatzfalle sowie bei Übungsdiensten ist darauf zu achten, dass sämtliche Tore der Fahrzeughalle nach Verlassen oder Ausrücken geschlossen werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass nach Aufenthalt in den Räumlichkeiten sämtliche Fenster, Oberlichter und Außentüren verschlossen werden.

Die eigene kreative Veränderung der Spinde, das Bekleben mit Aufklebern und das Lagern von Gegenständen oberhalb der Spinde ist nicht gestattet. Insbesondere in den Bereichen von Umkleide-, Toiletten- und Duschräumen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.

Die Nutzung des Treppenlifts ist ausschließlich Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen (Gehbehinderungen) gestattet.

Die Druckbehälter (z.B. Propangasflaschen) sind in den dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb des Gebäudes aufzubewahren.

Bei Diebstählen von Privateigentum der Mitglieder kann keine Haftung übernommen werden. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, Wertsachen im Umkleidespind einzuschließen.

Der Verlust von Eingangsschlüsseln oder Transpondern für die Zufahrtsschranke ist unverzüglich der Wehrführung oder dem Gerätewart zu melden. Jeder Kameradin und jedem Kameraden sollte bewusst sein, dass die Möglichkeit besteht, dass Ihnen gegenüber Regressansprüche geltend gemacht werden könnten.

Abfall ist in den vorhandenen Mülleimern zu entsorgen. Der Müll wird ordentlich getrennt entsorgt. Auf sparsamen Umgang mit Wasser (Handwaschbecken, Duschen, Toiletten usw.) ist zu achten.