WARUM NACHTS?

Vielleicht haben Sie diese Situation auch schon einmal erlebt.
Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich:

  • Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?„.

Da diese Frage nicht selten auftaucht, möchten wir diese gerne beantworten:

  • Bei allem Verständnis, so werden wir als Feuerwehr nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt.

  • Hier ist höchste Eile geboten.

  • Dabei geht es immer darum, Menschen und Tieren schnell und professionell zu helfen bzw. Sachwerte zu schützen.

In diesem Zusammenhang werden den Einsatzfahrzeugen sogenannte Sonderrechte eingeräumt. Diese sind durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen:

SONDERRECHTE

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache:
Das bedeutet in der Praxis, dass wir als Feuerwehr verpflichtet sind Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig einzusetzen:
Nur in Kombination dieser beiden Signale dürfen wir das Wegerecht in Anspruche nehmen. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung.

Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden.

Bitte bedenken Sie:
Wenn wir „nur“ mit Blaulicht fahren, werden wir alle – gleichgültig ob Fußgänger oder Autofahrer -, nicht vor unseren herannahenden Einsatzfahrzeugen gewarnt. Das Martinshorn dient somit auch der eigenen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

NOCH 1x UMDREHEN UND WEITERSCHLAFEN

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen.
Unsere Einsatzkräfte, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihrem Bett lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie.

… und mal Hand aufs Herz:
Für den Fall, dass Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen sollten, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Für den Fall, dass es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie gehen sollte, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird …?

Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, wenn wir Sie demnächst wieder einmal mitten in der Nacht wecken müssen.
Es dient der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger Schwentinentals.

Möchten Sie mehr über Ihre Feuerwehr erfahren, oder sogar aktiv mithelfen wollen: Schauen Sie doch einfach mal beim nächsten Dienstabend vorbei. Unsere Feuerwehrgerätehäuser finden Sie hier.

Sprechen Sie uns an – Wir helfen Ihnen gerne weiter.