ACHTUNG SCHADSTOFFE

Bei jedem Brand entstehen Schadstoffe, die eine Gefährdung für Ihre Gesundheit dar stellen können.

Diese Schadstoffe treten meistens in gasförmiger Form auf.
Durch eine intensive Lüftung der vom Brand betroffenen Räume und ihrer Umgebung können die Gase aus den Räumen entfernt werden.

Einhergehend mit den gasförmigen Schadstoffen treten sowohl in den vom Brand selbst betroffenen Räumlichkeiten und in ihrer Umgebung Rußpartikel auf.
Auch diese Partikel enthalten Schadstoffe.

Angefangen bei den Möbeln bis hin zu Ihren Nahrungsmitteln können alle sich in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände mehr oder minder mit diesen Partikeln kontaminiert sein. Bei einem Kontakt –  gleichgültig durch Einatmen, Verschlucken oder Berührung – besteht eine Gefahr für Ihre Gesundheit!

Jedoch sind diese brandbedingten Schadstoffe erfahrungsgemäß nur dort anzutreffen, wo auch Brandverschmutzungen sichtbar sind.

In der Regel können Sie sich in Räumen, die vom Feuer nicht betroffen und nur leicht verraucht waren, nach intensiver Durchlüftung wieder aufhalten, wenn Sie keine Rußteilchen wahrnehmen.

UNSERE TIPPS

Sollte Ihre Wohnung oder Ihr Haus jedoch direkt vom Feuer, von Ruß oder starker Verrauchung betroffen gewesen sein, sollen Ihnen die folgenden Tipps helfen:

  • Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!

  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf!

  • Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei!

  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume in jedem Fall erst, wenn sie erkaltet und intensiv durchlüftet sind.

  • Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung in saubere Bereiche!

  • Ruß

  • Asche

  • Brandrückstände

  • Vergessen Sie auch nicht Ihren Vermieter oder den Hauseigentümer.

  • Informieren Sie Ihre Versicherung!

  • Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit dieser in Verbindung!

  • Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung.

  • Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!

HÖHE DER SCHADSTOFFBELASTUNG

  • Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst einem intensiven Durchlüften auf. Der Brandgeruch sollte nicht mehr wahrzunehmen sein.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden.
  • Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe.
  • Nach dem Verlassen des Schadensbereiches reinigen Sie gründlich Ihren Körper.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke im Rahmen der der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich.
  • Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst im Anschluss nach einer intensiven Durchlüftung auf. Der Brandgeruch sollte dann nicht mehr wahrnehmbar sein.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brand-geschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich.
  • Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Ein-mal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken der Schutz—- Klasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für die Trockenarbeiten oder Gummihandschuhe für die Nassarbeiten. Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand dies zulässt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken sollten nur einmal getragen werden. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
  • Nehmen Sie nach Verlassen des Schadensbereiches eine gründliche Körperreinigung vor.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten zu sich.
  • Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
  • Es ist durch einen Sachverständigen eine Schadstoffuntersuchung erforderlich.
  • Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten ist es erforderlich spezielle Firmen für die Sanierung von Brandschäden heranziehen, die mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und die über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der „Leitlinie zur Brandschadensanierung“ des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden.

Haftungsausschluss:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.