In Bezug auf das Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 02.02.2022, wurde empfohlen, die Durchführung der Ausbildung –und Dienstbetriebes komplett einzustellen. Diese Empfehlung wurde in Kraft gesetzt um die Ausbreitung des Coronavirus (speziell der Omnikron Variante) im Bereich der Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes zu vermeiden.

Da diese Empfehlung nicht über den 06.03.2022 hinaus verlängert wurde, wird der Ausbildung- und Dienstbetrieb ab dem 07.03.2022 wieder aufgenommen.

Hygienekonzept

Dieses Konzept gilt für alle Mitglieder der Feuerwehr Raisdorf.

Nicht – Feuerwehrangehörige (z. B. eventuelle neue Mitglieder) sind nur nach Rücksprache mit dem Ortswehrführer zu den Diensten zugelassen.
Für sie gilt dieses Konzept gleichermaßen.

Der Ausbildungs- und Dienstbetrieb findet wie gewohnt statt.

Auf übliche Begrüßungsrituale (z.B. Umarmungen, Händeschütteln) wird weiterhin verzichtet.

Für die Dienstabende und Sonderdienste gilt die 3G-Regel

  • geimpft,
  • genesen,
  • getestet.

Kameraden, die noch keinen Impfnachweis hinterlegt haben, haben der Ortswehrführung (ggf. Zugführung oder Gruppenführung) ein aktuell negatives Testergebnis oder einen Genesenennachweis vorzulegen.

Während der Dienstabende gilt im Feuerwehrhaus der Feuerwehr Raisdorf und auf den Fahrzeugen die allgemeine Maskenpflicht (medizinischen Mund-Nasen Maske bzw. FFP2 Maske).

Auf den Fahrzeugen ist durch ein Öffnen der Fenster für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen.
Bei Übungen kann außerhalb geschlossener Räume auf die Maskenpflicht verzichtet werden, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Für den Einsatzbetrieb gilt die 2G – Regel

  • geimpft,
  • genesen.

Während des gesamten Einsatzes gilt die allgemeine Maskenpflicht (medizinischen Mund-Nasen Maske bzw. FFP2 Maske).

Auf den Fahrzeugen ist durch ein Öffnen der Fenster für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen.
In Bereitstellungsräumen ist von allen, bis auf den Maschinisten, das Fahrzeug zu verlassen.

Kameradinnen und Kameraden, die am Tag des Dienstes Erkältungssymptome oder andere grippeähnliche Symptome aufweisen, bleiben Diensten und Einsätzen fern.

Wenn während der Anwesenheit coronaspezifische Symptome auftreten, erfolgt unverzüglich eine Meldung an den Ortwehrführer.
Die erkrankte Person verlässt den Dienstbetrieb/Einsatz umgehend.

Es ist zu beachten, dass bereits geimpfte Einsatzkräfte, trotz der erfolgten Impfung, weiterhin Virenträger und somit auch Virenüberträger sein können. Daher darf von ihnen auf die Einhaltung der hier benannten Schutzmaßnahmen und Regeln nicht verzichtet werden!

  • Auf übliche Begrüßungsrituale (z. B. Umarmungen, Händeschütteln) wird verzichtet.
  • Abstandsregeln (Mindestabstand 1,50m) werden möglichst eingehalten.
  • Alle Anwesenden tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske / FFP2 Maske).
  • Geltende Hygienevorgaben (z. B. regelmäßiges Händewaschen bzw. Händedesinfektion, Einhaltung der Hust- und Niesetikette) werden von allen Anwesenden beachtet.

Der gemütlicher Dienstausklang kann unter Einhaltung der o.g. Regeln stattfinden.

Sollte bei einer Kameradin / einem Kameraden, die / der an einem Ausbildungs- oder Einsatzdienst teilgenommen hat, eine COVID-19-Infektion diagnostiziert werden, ist umgehend die Wehrführung zu informieren.

Alle Feuerwehrmitglieder, die mit der erkrankten Person direkten Kontakt hatten, werden hierrüber in Kenntnis gesetzt.

Dieses Hygienekonzept wird im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Raisdorf ausgehängt. Den Kameradinnen und Kameraden wird das Konzept noch vor der Wiederaufnahme der Ausbildungsdienste per E-Mail zur Kenntnis zugesandt. Bei Beginn der Ausbildungsdienste werden alle Anwesenden zusätzlich auf die Einhaltung hingewiesen.

Stefan Kühl Ortswehrführer
Schwentinental, den 06.03.2022