Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein haben mit Schreiben vom 11.03.2021 neue Empfehlungen für die Träger der Feuerwehren zur Wiederaufnahme des Dienstbetriebes herausgegeben.

Die von den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden (Kreis- und Stadtgesundheitsämter) ermittelten durchschnittlichen Inzidenzwerte bilden dabei die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Stufe bei der Durchführung des Ausbildungs- und Übungsbetriebes.

Unter den folgenden Regelungen und Bedingungen starten wir am 19.04.2021 wieder mit unseren Übungsdiensten.

Stufe 1

Stufe 1

Inzidenzwert zwischen 50 und 100

Stufe 2

Stufe 2

Inzidenzwert zwischen 35 und 50

Stufe 3

Stufe 3

Inzidenzwert kleiner 35

Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal in Gruppenstärke

Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.

Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.

Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal mit 2 Gruppen 

Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.

Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.

Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Dienste mit maximal 40 Teilnehmern  

Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.

Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.

Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Zusätzlich gelten in allen Stufen folgende Regeln:

Die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben sind zu beachten!
Bei allen Ausbildungsdiensten ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen nehmen weder am Übungs- und Ausbildungsdienst noch am Einsatzdienst teil.
Es ist zu beachten, dass bereits geimpfte Einsatzkräfte trotz der erfolgten Impfung weiter-hin Virenträger und somit auch Virenüberträger sein können, daher kann auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen nicht verzichtet werden.